© Kleingartenverein Traiskirchen ZVR - Zahl 870486001 2020
 
 
 
  Lärm durch Aggregate
 
 
  Wie wir alle wissen, ist ein Swimmingpool was tolles, 
  überhaupt wenn es sehr heiß ist, es bringt 
  Abkühlung und für die Kinder eine Menge Spaß, 
  leider hat es auch einen Nachteil, es muss gereinigt 
  und gefiltert werden. Was will uns die Vereinsleitung 
  damit sagen? Liebe Poolbesitzer macht euch doch 
  nicht das Leben mit euren Nachbarn schwer. Streit 
  und Zank liegt in der Luft, wenn ihr die Aggregate 
  stundenlang laufen lasst, ja vielleicht noch voll tankt 
  und am Abend nach Hause geht, bis es sich 
  vielleicht um Mitternacht mit Benzinmangel selbst 
  abwürgt. 
  Hiermit verweist die Vereinsleitung auf die 
  Gartenordnung.
   
  Absatz 5 Allgemeine Ordnung: Der Unterpächter, 
  sowie seine Angehörigen und Gäste sind 
  verpflichtet, alles zu vermeiden, was zu 
  Belästigungen führt oder das Gemeinschaftsleben 
  stören kann. Dies betrifft z. B. Lärmen, den Betrieb 
  von Aggregaten, Maschinen, Lautsprechern, 
  Schießen und andere Störungen. Radios und 
  Fernsehgeräte sind auf eine den Nachbarn 
  zumutbare Lautstärke einzustellen.
  Absatz 24 Stromerzeugung: Die dauerhafte 
  Stromversorgung für Pool Umwälzung, 
  Kühlaggregate, Fernsehen, Radio usw. ist nur mit 
  einer Photovoltaik bzw. einer Solaranlage gestattet, 
  Kraftstoffaggregate im Dauerbetrieb oder nur zur 
  Pool Umwälzung, und ohne Aufsicht (keine Person 
  im Garten) sind nicht gestattet. Sollte dieser Aufruf 
  zu keiner Änderung im Verhalten mancher 
  Poolbesitzer führen, wird sich die Vereinsleitung im 
  Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten Schritte 
  überlegen.