© Kleingartenverein Traiskirchen ZVR - Zahl 870486001
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Werte MitgliederInnen Ab sofort herrscht Baustopp in allen unseren Anlagen. Für einen Neubau, Umbau, Zubau, Werkzeughütte, Terrasse und Terassenüberdachung sowie für einen Doppelstabgitterzaun wird eine Baugenehmigung benötigt. diese bekommen sie nach Einreichung aller Unterlagen (Einreichplan, der vom Verein unterschrieben sein muss), beim Bauamt der Stadtgemeinde Traiskirchen. Ohne eine Baugenehmigung darf nicht mit dem Bau begonnen werden! Ihre Vereinsleitung
© Kleingartenverein Traiskirchen ZVR - Zahl 870486001 2020
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Werte MitgliederInnen Ab sofort herrscht Baustopp in allen unseren Anlagen. Für einen Neubau, Umbau, Zubau, Werkzeughütte, Terrasse und Terassenüberdachung sowie für einen Doppelstabgitterzaun wird eine Baugenehmigung benötigt. diese bekommen sie nach Einreichung aller Unterlagen (Einreichplan, der vom Verein unterschrieben sein muss), beim Bauamt der Stadtgemeinde Traiskirchen. Ohne eine Baugenehmigung darf nicht mit dem Bau begonnen werden! Ihre Vereinsleitung