© Kleingartenverein Traiskirchen ZVR - Zahl 870486001 2020
Bestimmungen füe Neu- oder Umbau
Immer wieder kommt es vor, dass die Vereinsleitung
vor vollendete Tatsachen bei Umbau oder Neubau
gestellt wird, die Vereinsleitung weist nochmals
darauf hin, dass der Umbau oder Neubau von
Gebäuden nur mit Absprache der Vereinsleitung und
deren Zustimmung möglich ist laut § 14
Bundeskleingartengesetz , § 5 und § 7
Vereinsstatuten. Es ist außerdem unabdingbar, das
ein kompletter Plan mit allen Bemaßungen schriftlich
bei dem Vereinsvorstand eingereicht wird, ohne
Einreichsplan kann nicht neu oder umgebaut
werden, auch müssen die gesetzlichen
Bestimmungen eingehalten werden. Es werden auch
Kontrollen durchgeführt ob der Einreichplan mit der
Größe eingehalten wurde, ist dies nicht der Fall
muss der zu große Teil abgerissen werden.