Bestimmungen füe Neu- oder Umbau
Immer wieder kommt es vor, dass die Vereinsleitung
vor vollendete Tatsachen bei einem Umbau oder
Neubau gestellt wird, die Vereinsleitung weist
nochmals darauf hin, dass der Umbau oder
Neubau von Gebäuden, Terrassen,
Doppelstabgitterzäunen und Werkzeughütten,
nur mit gültiger Baubewilligung der
Stadtgemeinde Traiskirchen und mit Absprache
der Vereinsleitung und deren Zustimmung
möglich ist, laut § 14 Bundeskleingartengesetz , § 5
und § 7 Vereinsstatuten. Es ist außerdem
unabdingbar, das ein kompletter Plan mit allen
Bemaßungen schriftlich, bei dem Vereinsvorstand
und danach beim Bauamt eingereicht wird, ohne
Genehmigung kann nicht neu oder umgebaut
werden, auch müssen die gesetzlichen
Bestimmungen eingehalten werden. Es werden auch
Kontrollen durchgeführt ob der Einreichplan
eingehalten wurde, ist dies nicht der Fall kann es zu
Sanktionen durch die Baubehörde geben.
Firmen für Einreichpläne
Huber Johannes, +436602144424
Gräf Ulrich, +436767386985
Die Planzeichner, +43 6502015599, +436504545789
BM Ing. Thomas Kotauschek, +43699113 92 796
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