© Kleingartenverein Traiskirchen ZVR - Zahl 870486001 2020
 
 
 
  Bestimmungen füe Neu- oder Umbau
 
 
  Immer wieder kommt es vor, dass die Vereinsleitung 
  vor vollendete Tatsachen bei einem Umbau oder 
  Neubau gestellt wird, die Vereinsleitung weist 
  nochmals darauf hin, dass der Umbau oder 
  Neubau von Gebäuden, Terrassen und 
  Werkzeughütten, nur mit gültiger Baubewilligung 
  der Stadtgemeinde Traiskirchen und mit 
  Absprache der Vereinsleitung und deren 
  Zustimmung möglich ist, laut § 14 
  Bundeskleingartengesetz , § 5 und § 7 
  Vereinsstatuten. Es ist außerdem unabdingbar, das 
  ein kompletter Plan mit allen Bemaßungen 
  schriftlich, bei dem Vereinsvorstand und danach 
  beim Bauamt eingereicht wird, ohne Genehmigung 
  kann nicht neu oder umgebaut werden, auch 
  müssen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten 
  werden. Es werden auch Kontrollen durchgeführt ob 
  der Einreichplan eingehalten wurde, ist dies nicht der 
  Fall kann es zu Sanktionen durch die Baubehörde 
  geben.